Die Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau ist im Pflegeberufegesetz geregelt, welches zum 01.01.2020 in Kraft tritt. Die bisherigen Ausbildungsberufe nach dem Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz werden dadurch abgelöst.
Die Ausbildung dauert in Vollzeit 3 Jahre und in Teilzeit bis zu 5 Jahre. Sie gliedert sich in den theoretischen Unterricht im Umfang von 2.100 Stunden und die praktische Ausbildung im Umfang von mind. 2.500 Stunden. Den praktischen Teil der Ausbildung verbringen die Auszubildenden größtenteils in ihren Stammeinrichtungen. Zusätzlich sind spezielle Fremdpraktika in anderen Einrichtungen, z. B. im Bereich der pädiatrischen oder psychiatrischen Versorgung, zu absolvieren.
Die Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau erfolgt im ersten und zweiten Ausbildungsdrittel als generalistische Ausbildung. Das heißt, die Auszubildenden bekommen umfassende Kompetenzen für die selbständige und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen vermittelt.
Mit der Wahl des Ausbildungsbetriebes ergibt sich ein Vertiefungseinsatz für die Ausbildung. In den Einrichtungen der AWO Thüringen sind folgende Vertiefungen möglich:
Vor dem letzten Ausbildungsdrittel haben Auszubildende mit den Vertiefungseinsätzen "stationäre Langzeitpflege" oder "ambulante Pflege mit Ausrichtung Langzeitpflege" ein Wahlrecht: Sie können ihre Ausbildung generalistisch gemäß des gewählten Vertiefungseinsatzes fortsetzen und den Berufsabschluss "Pflegefachmann/Pflegefachfrau" erwerben. Oder sie können ihre Ausbildung im letzten Ausbildungsdrittel auf die "Kompetenzvermittlung zur Pflege alter Menschen" spezialisieren und den Berufsabschluss "Altenpfleger/Altenpflegerin" erwerben.
Im Gegensatz zum Berufsabschluss "Altenpfleger/Altenpflegerin" besitzt der Berufsabschluss "Pflegefachmann/Pflegefachfrau" eine EU-weite Anerkennung und bietet universelle Einsatzmöglichkeiten in allen Bereichen der Pflege.