Sie finden unter dem Punkt Kontakt den Ansprechpartner in Ihrer Stadt und können sich vor Ort erkundigen bzw. beraten lassen.
Darüber hinaus steht Ihnen Ingrid Ries als Referentin für ehrenamtliches Engagement beim AWO Landesverband als Ansprechpartnerin zur Verfügung:
AWO Landesverband Thüringen e. V.
Koordinierungsstelle Ehrenamt
Ingrid Ries
Juri-Gagarin-Ring 160
99084 Erfurt
Tel.: 0361 21031182
E-Mail: ingrid.ries@awo-thueringen.de
Die Unfallversicherung schützt gegen finanzielle Folgen bei Personenschäden, die dem Ehrenamtlichen während seiner Tätigkeit selbst zustoßen.
Personen, die für die AWO im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke ehrenamtlich tätig sind, sind in der gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege abgesichert. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfälle während der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie auf dem Weg zur Einrichtung und nach Hause. Bei Unfällen ist eine Unfallanzeige bei Ihrer Einsatzstelle vor Ort auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Haftpflichtversicherung schützt gegen finanzielle Folgen von Personen- und Sachschäden, die Ehrenamtliche während ihrer Tätigkeit Anderen zufügen. Die Ehrenamtlichen sind über die Betriebshaftpflicht der Einrichtung haftpflichtversichert.
Wir empfehlen Ihnen eine Ehrenamtsvereinbarung mit Ihrer Einsatzstelle zu treffen, da so im Schadensfall Ihre ehrenamtliche Tätigkeit der Versicherung unkompliziert und eindeutig nachgewiesen werden kann.
Sich ehrenamtlich engagieren. bedeutet für uns freiwillig und unentgeltlich eine Aufgabe zu übernehmen, die dem Gemeinwohl zu Gute kommt. Für die freiwillige „Arbeitsleistung“ oder Zeitspende wird grundsätzlich kein Geld gezahlt.
Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, wie z. B. Telefon- oder Fahrtkosten können gegen Vorlage der Belege erstattet werden. Was konkret erstattet wird, sollte zuvor im Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner in der jeweiligen Einrichtung geklärt werden.
Als ehrenamtlicher Mitarbeiter entscheiden Sie selbst, wie viel Zeit Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit aufbringen wollen und können. Dies können Sie im Erstgespräch mit dem jeweiligen Ansprechpartner abstimmen.
In unserem Tätigkeitskatalog wird bei fast jedem Angebot beschrieben, für welche Tage oder Zeiten Freiwillige gesucht werden. Gerade wenn man sich für andere Menschen engagiert, sind vertraute Personen und damit ein regelmäßiges Engagement sehr wichtig. Trotzdem freuen wir uns auch über einmalige Hilfen, z. B. Unterstützung bei Festen und Feiern.
Ihr Ansprechpartner vereinbart mit Ihnen einen Gesprächstermin. Dabei ist ein Austausch über die gegenseitigen Wünsche und (zeitlichen) Vorstellungen möglich. Gemeinsam wird versucht, eine Tätigkeit zu finden, die Ihren Interessen entspricht. Wenn sich beide Seiten einig sind, können Sie sich unverbindlich anschauen, ob die Tätigkeit etwas für Sie ist. Dazu bieten wir Schnuppertage an oder ermöglichen Ihnen, dass Sie mit einem ehrenamtlichen Paten eine Zeit mitlaufen können.
Sollten sich die gegenseitigen Erwartungen nicht erfüllen, kann auch nach Alternativen gesucht werden.
Wann Sie Ihre ehrenamtliche Tätigkeit beenden, entscheiden Sie selbst. Eine Information an Ihren Ansprechpartner in der Einrichtung genügt. Über Rückmeldung und Kritik, wie Sie Ihre Tätigkeit erlebt haben, freuen wir uns. In einem gemeinsamen Abschlussgespräch bei dem Sie auch ein Zeugnis über Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten können, würden wir uns gern von Ihnen verabschieden.
Ihre ehrenamtliche Tätigkeit und der Bezug von Arbeitslosengeld schließen sich grundsätzlich nicht aus. Unter den Voraussetzungen, dass das Ehrenamt kein "verstecktes Erwerbsarbeitsverhältnis" ist und die ehrenamtliche Tätigkeit jederzeit beendet werden kann, hindert eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht am Bezug von Arbeitslosengeld I oder Hartz IV. Übungsfreibetrag und Ehrenamtspauschale werden auf ALG I und II nicht angerechnet.
Auf Ihren Wunsch kann Ihnen Ihr direkter Ansprechpartner eine Bescheinigung über Ihr Engagement und dessen Stundenumfang ausstellen.
Außerdem können Sie bei Beendigung des Engagements ein Zertifikat bzw. eine Beurteilung erhalten. Als Referenz für die Stellensuche oder Bewerbungen kann das sehr hilfreich sein.
Als Ehrenamtlicher müssen Sie nicht Mitglied bei der AWO sein. Wichtig ist uns Ihr Engagement. Natürlich freuen wir uns, wenn Sie für die Ziele und sozialpolitische Arbeit der AWO aufgeschlossen sind.
Ja, auch ein zeitlich überschaubares Engagement ist im beiderseitigen Interesse möglich. Dabei besteht auch die Möglichkeit, Ansprüche und Vorstellungen der Einsatzstelle mit Ihren eigenen Wünschen in Übereinstimmung zu bringen.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit bietet die Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung. Jede Einsatzstellen der AWO bietet unterschiedliche Fortbildungsmöglichkeiten an. Meist können Sie an internen Fortbildungen teilnehmen oder externe Fortbildungen besuchen, die Sie in Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützen.
In unserem Tätigkeitskatalog können Sie sich über die aktuellen Tätigkeitsangebote in der AWO informieren. Über das Suchfeld können Sie nach Angeboten in ihrem Wohnort oder nach der Art der ehrenamtlichen Tätigkeit (Engagement für Kinder oder Senioren, handwerkliche Tätigkeiten, Vereinsarbeit usw.) suchen.
Haben Sie eigene Ideen oder Anregungen für soziale Projekte und Initiativen, dann melden Sie sich bei dem Ansprechpartner für Ehrenamt in Ihrer Stadt oder Region. Wir freuen uns auf Sie!