Am heutigen Dienstag fand die Urteilsverkündung in der Sache Regressansprüche/ Kündigungsklage der AWO AJS gGmbH gegen den ehemaligen Geschäftsführer statt.
Der Klage der AWO AJS gGmbH gegen Michael Hack wurde in Höhe von 700.000 Euro zzgl. Zinsen stattgegeben. Insgesamt war ein Betrag von 1 Mio. Euro eingeklagt worden. Im Gegenzug wurde die Kündigungsklage des ehemaligen Geschäftsführers gegen seine fristlose Kündigung vollumfänglich abgewiesen. Dies betrifft auch die geltend gemachten Vergütungsansprüche sowie die Auszahlung von Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit diesem Urteil, das nach einem rund viereinhalbjährigen Verfahren und mit über 30 angehörten Zeuginnen und Zeugen ausgesprochen wurde, sehen sich die AWO AJS gGmbH und auch der AWO Landesverband Thüringen in dem Weg, den die Thüringer AWO eingeschlagen hat, bestätigt. Der AWO-Landesvorstand sowie die Gesellschafter, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der AWO AJS gGmbH werten dieses Urteil als klaren Erfolg und als ein wichtiges Signal dafür, dass der im Jahr 2020 eingeschlagene Weg hin zu mehr Transparenz, Vertrauen und Kooperation richtig und wichtig ist.