Im Ansatz gut – wenn der Stichtag verlegt wird

AWO Thüringen zum Chancenaufenthalt für Menschen mit Duldungsstatus

Der AWO Landesverband Thüringen e. V. begrüßt den Gesetzesentwurf zum Chancenaufenthalt der Bundesregierung. „Viele geflüchtete Menschen, auch hier in Thüringen, leben jeden Tag in Angst vor Abschiebung. Wir hoffen, dass möglichst viele Menschen vom Chancenaufenthalt profitieren werden“, sagt Katja Glybowskaja, Landesgeschäftsführerin der AWO Thüringen.

Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung der Praxis der Kettenduldungen entgegenwirken. Mit der Stichtagsregelung werden jedoch nicht alle betroffenen Personen erfasst. Eine entfristete Regelung wäre daher in der Praxis die beste Lösung. „Als AWO Thüringen treten wir dafür ein, zumindest den Stichtag auf das Datum der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesanzeiger zu verlegen“, so Glybowskaja weiter. Die Veröffentlichung wird für den Herbst erwartet.

Der Chancenaufenthalt soll Menschen mit Duldung für ein Jahr erteilt werden, die zum Stichtag 01.01.2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben. In diesem Jahr sollen die Menschen die Gelegenheit erhalten, notwendige Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen, zum Beispiel die überwiegende Lebensunterhaltssicherung oder die Erfüllung der Passpflicht.

Insbesondere für Thüringen, das massiv vom demografischen Wandel betroffen ist, ist Zuwanderung essentiell wichtig. Menschen abzuschieben, die schon lange hier leben, oft gut deutsch sprechen und hier eine Arbeit gefunden haben, entbehrt mit Blick auf den Arbeitskräftebedarf jeglicher Logik. Es daher nicht nur aus humanitären Gründen, sondern auch aus demografischer Sicht angezeigt, das Chancenaufenthaltsrecht möglichst großzügig zu erteilen.

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