„Wir brauchen eine einheitliche Lösung ohne Restriktionen und Diskriminierung“

AWO Thüringen zur Bezahlkarte für Asylbewerber*innen

In der vergangenen Woche haben sich 14 Bundesländer auf den Plan für ein einheitliches Verfahren für eine Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylsuchende geeinigt. Die AWO Thüringen sieht die Debatte um das Zahlinstrument mit Skepsis und fordert, dass die Grundrechte und die Selbstbestimmung der Kartennutzer*innen in den Fokus gerückt werden.

„Wir brauchen einheitliche, diskriminierungsfreie Regelungen ohne Restriktionen“, mahnt AWO-Landesgeschäftsführerin Katja Glybowskaja. „Mit dieser Karte sind Menschen sofort als Asylsuchende oder Geflüchtete erkennbar und damit potenzieller Ungleichbehandlung und Diskriminierung ausgesetzt.“

Die diskutierten Nutzungsbeschränkungen für die Karte lehnt die AWO Thüringen entschieden ab. Die Karte muss im ganzen Bundesgebiet und für alle Produkte verwendbar sein, auch für den Geldtransfer ins Ausland. „Es darf nicht passieren, dass geflüchteten Menschen vorgeschrieben wird, wo und wofür sie ihre finanziellen Mittel ausgeben dürfen. Dieses Bezahlsystem suggeriert, dass man den betroffenen Menschen einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld nicht zutraut.“

Positiv bewertet die AWO den Ansatz, mit einer einheitlichen Regelung den Verwaltungsaufwand zu verringern und Geldleistungen schneller und unbürokratischer an die Empfänger*innen zu geben. Insellösungen – ob auf Landes- oder kommunaler Ebene – konterkarieren dies jedoch. „Es ist dringend notwendig, die Unterstützungsstrukturen für geflüchtete Menschen zu verbessern, um Ausgrenzung, überlange Wartezeiten und das Gefühl, im Fluchtland als Mensch zweiter Klasse behandelt zu werden, zu verhindern. Die AWO fordert deshalb eine gerechte und menschenwürdige Behandlung aller Geflüchteten.“

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