Auf Grundlage der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO vom 18. März 2022), sind Tagespflegeeinrichtungen unabhängig von Inzidenzwerten für Sie geöffnet.
Testkonzept:
Der Zutritt kann nur mit negativen Testergebnis gewährt werden.
Die Antigen-Schnelltests werden durch die Tagespflegeeinrichtung kostenlos angeboten und durchgeführt. Ergebnisse von PCR-Testungen und Antigenschnelltests aus Abstrich-Zentren bzw. Kliniken sind im Original vorzulegen.
Die weiteren Vorgaben lauten:
Die Einrichtung darf nicht betreten werden, wenn:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass trotz Einhaltung der Schutzkonzepte ein erhöhtes Infektionsrisiko auf SARS-CoV-2 nicht ausgeschlossen werden kann.
Wir bitten Sie um Verständnis und um aktive Mithilfe bei der Umsetzung dieser Vorgaben. Herzlichen Dank.