Tagespflege

Auf Grundlage der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO vom 18. März 2022), sind Tagespflegeeinrichtungen unabhängig von Inzidenzwerten für Sie geöffnet.


Testkonzept:

Der Zutritt kann nur mit negativen Testergebnis gewährt werden.

  • PCR-Testungen, nicht älter als 48 Stunden
  • Antigen-Schnelltest (PoC-Tests), nicht älter als 24 Stunden

Die Antigen-Schnelltests werden durch die Tagespflegeeinrichtung kostenlos angeboten und durchgeführt. Ergebnisse von PCR-Testungen und Antigenschnelltests aus Abstrich-Zentren bzw. Kliniken sind im Original vorzulegen. 


Die weiteren Vorgaben lauten: 

  • Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Tragen Sie eine FFP2-Schutzmaske (sofern aus gesundheitlichen und anderen Gründen zumutbar), z.B. bei der Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und auf dem Weg zurück.
  • Wir bitten Sie, wenn möglich, familiär den Transport zur und von der Einrichtung sicherzustellen.


Die Einrichtung darf nicht betreten werden, wenn:

  • Besucher*innen Atemwegserkrankungen oder fieberhafte Infekte aufweisen,
  • Sie Kontaktperson zu SARS-CoV-2-positiven Personen sind,
  • Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem durch das RKI ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben,
  • Sie mittels eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind.


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass trotz Einhaltung der Schutzkonzepte ein erhöhtes Infektionsrisiko auf SARS-CoV-2 nicht ausgeschlossen werden kann.

Wir bitten Sie um Verständnis und um aktive Mithilfe bei der Umsetzung dieser Vorgaben. Herzlichen Dank.