Gute Idee, schlecht gemacht

Krisenbonus geht an der Realität der Sozialbranche vorbei

Der Arbeitgeberverband der AWO Thüringen begrüßt, dass die Bundesregierung die massiv gestiegenen Lebenshaltungs- und insbesondere Mobilitätskosten in den Blick nimmt. Viele Beschäftigte – gerade im ländlich geprägten Thüringen – sind täglich auf das Auto angewiesen und dringend auf Entlastung angewiesen.

„Der Krisenbonus ist gut gemeint, kommt aber bei vielen Beschäftigten nicht an und geht an der Realität der Sozialbranche vorbei“, sagt Andreas Krauße, Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes. „Die Politik macht es sich zu einfach, wenn sie die Verantwortung dafür einseitig bei den Arbeitgebern ablädt.“

Anders als in der Privatwirtschaft können soziale Einrichtungen zusätzliche Zahlungen nicht frei leisten. Sie sind vollständig auf die Refinanzierung durch Pflegekassen, Sozialhilfeträger oder Jugendämter angewiesen. Ohne eine verbindliche Regelung bleibt der Krisenbonus für viele Träger sozialer Dienste nicht umsetzbar. „Wenn Träger den Bonus dennoch auszahlen, tragen am Ende Pflegebedürftige, Familien oder die gemeinnützigen Einrichtungen selbst die Kosten. Das ist keine tragfähige Lösung“, so Krauße.

Hinzu kommen gesetzliche Vorgaben wie das Besserstellungsverbot: Träger sozialer Dienste dürfen ihre Mitarbeitenden nicht besserstellen als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Solange es dort keine entsprechenden Regelungen gibt, wird diese durch die Kostenträger nicht akzeptiert.

Auch zeitlich greift der Vorschlag zu kurz: Selbst wenn Lösungen gefunden werden, kommen sie nicht kurzfristig bei den Beschäftigten an – obwohl die Belastung akut besteht, denn Vergütungsverhandlungen sind bereits abgeschlossen bzw. befinden sich in festen Verfahren. Kurzfristige politische Entscheidungen lassen sich hier nicht einfach abbilden.

Allein in Thüringen betrifft dies rund 135.000 Beschäftigte in der Gesundheits- und Sozialbranche. Ihnen wird der Eindruck vermittelt, ihre Arbeitgeber könnten die Zahlung problemlos leisten – tatsächlich sind diesen jedoch enge rechtliche und finanzielle Grenzen gesetzt.

Die AWO fordert daher:

  • eine verbindliche Refinanzierungsregelung des Krisenbonus,
  • die Einbeziehung der Sozial- und Gesundheitsbranche in bundespolitische Entlastungsmaßnahmen,
  • eine nachhaltige und sozial gerechte Entlastung bei Mobilitätskosten, etwa durch eine Weiterentwicklung der Pendlerpauschale und Förderung des Öffentlichen Nahverkehrs – gerade im ländlichen Raum

sowie

  • die zügige Umsetzung eines Klimageldes, um insbesondere Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen wirksam zu entlasten.

„Klar ist: Die Beschäftigten in der Sozial- und Gesundheitsbranche leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Sie verdienen echte Entlastung – nicht Ankündigungen, deren Umsetzung am Ende an den Realitäten der Refinanzierung scheitert“, schließt Krauße.

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