Das Revisionsverfahren im Regionalverband Mitte-West Thüringen ist abgeschlossen. Die Umsetzung der erteilten Auflagen liegt aktuell im Verantwortungsbereich der zuständigen Gremien des Regionalverbands Mitte-West-Thüringen und ist entsprechend den festgelegten Fristen dem aufsichtsführenden Landesverband nachzuweisen.
Die Ergebnisse des Revisionsverfahrens wurden im geschäftsführenden Landesvorstand behandelt. Als zuständiges Gremium hat er daraus die umzusetzenden Auflagen und Maßnahmen beschlossen. Die Ergebnisse und Maßnahmen wurden dem Bundesverband zur schriftlichen Stellungnahme übermittelt und anschließend im erweiterten Landesvorstand behandelt.
Das Schreiben des Bundesverbandes vom 5. Februar 2026 wurde dem geschäftsführenden Landesvorstand und dem Regionalverband Mitte-West-Thüringen am 9. Februar 2026 im Rahmen des Anhörungsverfahrens übermittelt. Der Bundesverband bestätigt darin sowohl das durchgeführte Verfahren als auch die daraus abgeleiteten Maßnahmen und unterstützt diese.
Der Regionalverband hat hierzu Stellung genommen und dargelegt, dass sich derzeit alle Auflagen in der Umsetzung befinden bzw. zum Teil schon entsprechend dem Maßnahmenplan termingerecht umgesetzt wurden.
Zu einzelnen Vorwürfen, personenbezogenen Bewertungen, arbeitsrechtlichen Fragestellungen oder personellen Konsequenzen nehmen wir aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes sowie der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen keine Stellung. Entsprechende Entscheidungen liegen im Verantwortungsbereich der zuständigen Gremien des Regionalverbands.
Unabhängig davon hat der Landesverband aus den im Verfahren von Hinweisgebenden geschilderten Belastungen, Irritationen und subjektiv empfundenen Grenzverletzungen eigene Konsequenzen gezogen. Derzeit wird eine externe Anlaufstelle für den Gesamtverband eingerichtet, die insbesondere Frauen und weiteren potenziell belasteten Personengruppen einen geschützten und auf Wunsch anonymen Zugang bietet. Ergänzt wird diese durch ein Beratungsangebot für Mitarbeitende, die sich durch die zurückliegenden Prozesse oder aktuelle Erfahrungen belastet fühlen. Diese Angebote werden durch qualifizierte externe Fachpersonen umgesetzt, um Unabhängigkeit und einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Anliegen sicherzustellen.
Bis zur Einrichtung ist jederzeit der bereits vorhandene, auf Wunsch anonyme externe Hinweisgeberschutzkanal der AWO Thüringen nutzbar. Zusätzlich können Mitarbeitende in belastenden Lebenssituationen die Beratungsleistungen des AWO lifebalance-Programms in Anspruch nehmen.
Die Kosten für satzungsgemäße Aufgaben, einschließlich der verbandlichen Aufsicht, sind im Haushalt des Landesverbandes berücksichtigt und werden im Rahmen der verbandlichen Regelungen zur Aufsicht abgebildet. Zu vertraglichen Details oder Einzelbeträgen werden keine öffentlichen Angaben gemacht.
Festzuhalten bleibt: Der AWO Landesverband Thüringen hat ein satzungsgemäßes Verfahren durchgeführt und daraus die notwendigen Konsequenzen abgeleitet. Im Rahmen seiner Aufsicht ist er sowohl dem Schutz aller Mitarbeitenden als auch der Einhaltung gesetzlicher und verbandlicher Vorgaben verpflichtet und nimmt diese Verantwortung sachlich und unter Wahrung der Rechte aller Betroffenen wahr. Die Umsetzung der beschlossenen Auflagen erfolgt im Regionalverband Mitte-West-Thüringen und wird durch den Landesverband begleitet und überprüft.
