Revisionsverfahren im Regionalverband Mitte-West-Thüringen: Fakten, Einordnung, Konsequenzen

Der AWO Landesverband Thüringen nimmt die öffentliche Diskussion zum Revisionsverfahren im Regionalverband Mitte-West-Thüringen sehr ernst. In den vergangenen Wochen wurden in der Öffentlichkeit jedoch bewusst Darstellungen verbreitet, in denen das Verfahren und seine Ergebnisse teilweise verkürzt oder unzutreffend wiedergegeben wurden. Vor diesem Hintergrund ist es uns wichtig und notwendig, die Fakten transparent darzustellen, einzuordnen und die daraus folgenden Konsequenzen klar zu benennen.

Der geschäftsführende Landesvorstand der AWO Thüringen beschloss als zuständiges Aufsichtsgremium der insgesamt 17 Regional- und Kreisverbände der AWO in Thüringen im August die Durchführung eines Prüfungsverfahrens im Regionalverband Mitte-West-Thüringen. Anlass waren mehrere anonym eingegangene Hinweise, die unter anderem Fragen der Führungspolitik, der Unternehmensführung sowie der wirtschaftlichen Situation und des Umgangs mit Finanzmitteln betrafen. Die offiziellen geschützten Hinweisgebersysteme auf Landes- und Bundesebene wurden dabei nicht genutzt. Gleichwohl hat der AWO Landesverband diese – anonymen – Hinweise sehr ernst genommen und sich bewusst für eine unabhängige Prüfung durch eine externe Anwaltskanzlei entschieden. Ergänzend wurde ein gesondertes Vertrauenstelefon eingerichtet. Die Anonymität der Hinweisgebenden war und ist durch eine eigenständige Vereinbarung umfassend geschützt – insbesondere auch gegenüber dem Landesverband als Auftraggeber.

Insgesamt gingen 84 Hinweise ein. Aufgrund der Anonymität lassen sich diese nicht eindeutig einer bestimmten Anzahl von Personen zuordnen. Seitens des Regionalverbandes wurden umfangreiche Unterlagen zur Prüfung bereitgestellt. Das Verfahren wurde vom Regionalverband ausdrücklich unterstützt und konnte Ende Januar 2026 abgeschlossen werden.

Die umfassende Prüfung der Organisation, Governance, Personalführung, Vertragslage, wirtschaftlichen Situation, Bauprojekte und Tochtergesellschaften des AWO Regionalverbandes Mitte-West Thüringen e. V. zeigt: Wirtschaftlich ist der Verband stabil aufgestellt. Die Bauprojekte wurden ordnungsgemäß gesteuert. Gleichzeitig besteht deutlicher Korrektur- und Handlungsbedarf in den Bereichen Unternehmens- und Personalführung sowie Compliance. So wurden beispielsweise betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsrechte teilweise nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Darüber hinaus schilderten Hinweisgebende – deren Identität, sofern sie überhaupt offengelegt wurde, ausschließlich der Kanzlei bekannt ist – Führungsverhaltensweisen, die als körperlich übergriffig, belastend, einschüchternd oder psychisch beanspruchend erlebt wurden. Eine rechtlich eindeutige Feststellung vorsätzlicher oder schuldhafter Pflichtverletzungen konnte auf Grundlage dieser Schilderungen jedoch nicht getroffen werden. Das Verfahren hat keine justiziablen Sachverhalte ergeben.

Für uns ist klar: Jedes übergriffige Verhalten darf in unseren Arbeitsumfeldern nicht toleriert werden und bedeutet, dass Handlungsbedarf besteht. Die Grundwerte der Arbeiterwohlfahrt sind für uns nicht verhandelbar. Führung in der AWO muss sich jederzeit an Respekt, Integrität und Transparenz messen lassen. Machtasymmetrien, problematische Kommunikationsmuster oder fehlende Beteiligung können Vertrauen nachhaltig beeinträchtigen – auch unterhalb arbeitsrechtlicher Eingriffsschwellen.

Einige Frauen haben im Rahmen der Prüfung Belastungen, Irritationen und subjektiv empfundene Grenzverletzungen geschildert. Diese Berichte nehmen wir sehr ernst, denn sie bedürfen einer kritischen Reflexion und zeigen strukturellen Handlungsbedarf auf. Solidarität mit Betroffenen bedeutet für uns, ihre Perspektiven sichtbar zu machen, Schutzräume zu schaffen und strukturelle Konsequenzen zu ziehen. Zugleich verwehren wir uns gegen eine Instrumentalisierung solcher Erlebnisse, wie wir sie ebenfalls wahrnehmen.

Aus den Ergebnissen des Prüfverfahrens hat der geschäftsführende Vorstand des Landesverbandes in seiner Sitzung am 26. Januar eine ganze Reihe verbindlich zu erfüllender Auflagen sowie weitere Empfehlungen gegenüber dem Regionalverband abgeleitet, in Abstimmung mit dem AWO Bundesverband. Diese umfassen insbesondere strukturelle Verbesserungen im Bereich Compliance, klare Regelungen zur Mitbestimmung, verbindliche Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Führungskultur und des verbandlichen Bewusstseins sowie personelle und organisatorische Anpassungen. Die erteilten Auflagen sind vom Regionalverband innerhalb festgelegter Fristen verbindlich umzusetzen. Bei Nichterfüllung sieht das verbandliche Aufsichtsrecht Konsequenzen von der formalen Rüge bis hin zum Entzug der Markennutzung vor.

Festzuhalten ist: Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen liegt nun in der Verantwortung der zuständigen Gremien des Regionalverbandes. Der AWO Landesverband kann grundsätzlich selbst keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergreifen noch kann er Auflagen erteilen, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden.

Auch für den Landesverband leiten wir Konsequenzen aus dem Verfahren ab: Wir werden eine unabhängige Anlaufstelle einrichten, die Frauen sowie weiteren potenziell belasteten Personengruppen einen geschützten und auf Wunsch anonymen Zugang bietet. Ziel ist es, generell einen sicheren Raum für Rückmeldung, Einordnung und Beratung zu schaffen – ohne institutionelle Abhängigkeiten und ohne Vorfestlegung auf formale Verfahren. Um Interessenkonflikte auszuschließen und Vertrauen nachhaltig zu stärken, wird die Anlaufstelle organisatorisch klar außerhalb bestehender Verantwortungsstrukturen angesiedelt.

Ergänzend schaffen wir ein verbandsweites externes psychosoziales Beratungsangebot. Dieses dient der Unterstützung von Personen, die sich durch die zurückliegenden Prozesse oder durch aktuelles Erleben in ihrem Arbeitsalltag belastet fühlen – unabhängig davon, ob rechtliche Schritte erfolgen. Damit trägt der Landesverband dem Umstand Rechnung, dass auch unterhalb juristischer Schwellen emotionale Auswirkungen entstehen können, die professionelle Begleitung erfordern. Beide Strukturen werden durch qualifizierte, verfahrensunbeteiligte externe Fachpersonen umgesetzt, um Unabhängigkeit zu gewährleisten und eine Instrumentalisierung berechtigter Anliegen auszuschließen.

Darüber hinaus ist die aktuelle Situation Anlass für eine vertiefte strukturelle Auseinandersetzung in der AWO Thüringen. Ziel ist es, eine Organisationskultur zu fördern, in der Menschen sensibel für Macht, Kommunikation und Geschlechterdynamiken sind – und in der Irritationen ernst genommen werden, bevor sie eskalieren.

Wir prüfen Hinweise – jetzt und in Zukunft – sorgfältig, strukturiert und unabhängig: ohne Vorverurteilung, aber auch ohne Wegsehen. Wir stellen uns zugleich gegen jede Form der Instrumentalisierung. Anonyme Eskalationsstrategien, persönlich und politisch motivierte Hetzkampagnen oder Delegitimierungsversuche, wie wir sie aktuell erleben, ersetzen keine überprüfbaren Fakten. Kritik ist legitim und notwendig. Doch wer Verantwortung einfordert, muss auch Verantwortung für seine Aussagen und deren Auswirkungen übernehmen.
Wir werden weder zulassen, dass berechtigte Anliegen von Frauen relativiert werden, noch dass unser Verband oder einzelne Personen durch nicht verifizierte Vorwürfe reputativ beschädigt werden. Beides würde unserer Verantwortung nicht gerecht. Gerade jetzt ist es entscheidend, dass wir als Thüringer AWO souverän, geschlossen und handlungsfähig bleiben. Wir stehen für rechtsstaatliche Verfahren, demokratische Legitimation und verantwortungsvolle Verbandsführung – und werden diese Prinzipien weder relativieren noch unter Druck setzen lassen.

Der Regionalverband hat bis Ende Februar Gelegenheit, sich nach interner Beratung in seinen Gremien schriftlich zu den Ergebnissen sowie zur geplanten Umsetzung von Auflagen und Empfehlungen zu äußern. Der AWO Bundesverband war in das gesamte Verfahren fortwährend eingebunden und bewertet den Umgang des AWO Landesverbandes Thüringen mit den eingegangenen Vorwürfen als äußerst sachgerecht und professionell.

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