Im Berufungsverfahren zwischen der AWO AJS gGmbH und ihrem ehemaligen Geschäftsführer Michael Hack ist es zu einem Vergleich gekommen. Dieser bestätigt die Wirksamkeit der am 10. August 2020 ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung und ebenso die dieser Kündigung zugrunde liegenden wichtigen Gründe.
Anlass des Gerichtsverfahrens waren unter anderem Auseinandersetzungen über Pflichtverletzungen des damaligen Geschäftsführers, insbesondere im Zusammenhang mit Bauprojekten der Kindertagesstätten Schmölln und Altkirchen, die erhebliche finanzielle Folgen hatten.
Mit der Anerkennung der Kündigung sind zugleich mögliche Vergütungsansprüche des ehemaligen Geschäftsführers ausgeschlossen, die sich andernfalls auf einen siebenstelligen Betrag hätten belaufen können.
Auch im Hinblick auf Schadenersatzforderungen war die AWO AJS gGmbH erfolgreich. Im Ergebnis des Vergleichs ist Michael Hack verpflichtet, Schadenersatz in Höhe von rund 500.000 Euro an die AWO AJS gGmbH zu leisten.
Die AWO AJS gGmbH sieht sich durch den Ausgang des Verfahrens in ihrem damaligen Handeln bestätigt: „Mit dem Abschluss des Verfahrens besteht nun endgültige rechtliche Klarheit. Die Gesellschafter, also der AWO Landesverband Thüringen und der Kreisverband Erfurt, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der AWO AJS gGmbH werten den geschlossenen Vergleich, der aktuell vom Gericht protokolliert wird, als klaren Erfolg und wichtiges Signal dafür, dass der im Jahr 2020 eingeschlagene Weg, hin zu Transparenz, Vertrauen und Kooperation, der richtige ist“, so Mike Stieler, Aufsichtsratsvorsitzender der AWO AJS gGmbH.
