AWO fordert andere Rahmenbedingungen für Leiharbeit in der Pflege

Zwei-Klassen-Gesellschaft durch Personalleasing in Pflegeheimen

Die AWO Thüringen setzt sich für veränderte Rahmenbedingungen des Personalleasings in der Pflege ein. „So, wie es derzeit läuft, destabilisiert das Leasing das System Pflege“, so die AWO-Landesgeschäftsführerin Katja Glybowskaja. „Das betrifft die Ebenen der Personalkultur und der Finanzierung ebenso wie die Versorgung der Pflegebedürftigen.“

Pflege ist eine der wenigen Branchen, in denen Leasingkräfte oft mehr verdienen als die Stammkräfte einer Pflegeeinrichtung – und das bei besseren Bedingungen. Sie können sich ihre Dienste oft aussuchen, müssen keine Nacht- oder Wochenendschichtenübernehmen und sind von der Pflegedokumentation befreit. Da stationäre Einrichtungen um diese Aufgaben aber nicht herumkommen, lasten sie komplett auf den Schultern des Stammpersonals. Das sorgt für ein schlechtes Klima auf den Wohnbereichen und stellt ein Zwei-Klassen-System her.

Nicht nur für die Einrichtung, auch für den Träger hat das Leasingsystem große Nachteile. Er übernimmt die Leihgebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten – große Träger mit vielen Einrichtungen landen so schnell bei Millionenbeträgen pro Jahr. Insbesondere in der Pandemie, als viele Kolleginnen und Kollegen ausfielen, die krank oder in Quarantäne waren, war Personalleasing meist das letzte Mittel, wenn auch zu einem hohen Preis. Das oft allerdings nicht zur Verfügung stand: Leasingkräfte lehnten Einsätze in Ausbruchseinrichtungen oft ab oder es gibt Betriebsferien der Leasingfirmen über Weihnachten und den Jahreswechsel.

Zu guter Letzt sind es auch die Seniorinnen und Senioren, die Nachteile durch das Leasing haben. Zum einen tragen letzten Endes die Pflegeversicherten die Personalmehrkosten durch das Leasing – zum anderen hängt die Qualität von Pflege und Versorgung auch davon ab, vertraute und liebgewonnene Gesichter um sich herum zu haben, anstatt wechselnder Leasingkräfte.

Die AWO Thüringen fordert eine politische Lösung für dieses Problem. Einige überdenkenswerte Vorschläge gibt es bereits: So könnte das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht nur vorschreiben, dass keine schlechteren Konditionen für die Leasingkräfte gegenüber dem Stammpersonal gelten dürfen, sondern auch, dass keine besseren Bedingungen angeboten werden dürfen. Auch die Beteiligung von Leasinganbietern an Ausbildungskosten oder eine zahlenmäßige Begrenzung der Leiharbeit in der Pflege sind Ansätze für die Politik.

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