„Inklusion darf kein Experiment sein“

AWO Thüringen kritisiert Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Die AWO Thüringen kritisiert den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Im Zentrum der Kritik steht die geplante Experimentierklausel zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Statt die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen verbindlich umzusetzen, stellt der Bund den Kommunen künftig frei, die Zusammenführung der Leistungen zu erproben. Aus Sicht der AWO Thüringen wird damit ein über Jahre verfolgtes Ziel der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf unbestimmte Zeit verschoben.

„Inklusion darf kein Experiment sein. Statt endlich eine Jugendhilfe aus einer Hand zu schaffen, macht der Gesetzentwurf daraus eine kommunale Erprobungsmöglichkeit. Damit droht ein Flickenteppich, bei dem der Wohnort darüber entscheidet, welche Strukturen Familien vorfinden. Inklusive Jugendhilfe braucht Verbindlichkeit, tragfähige Strukturen und eine verlässliche Finanzierung“, sagt Katja Glybowskaja, Landesgeschäftsführerin der AWO Thüringen.

Über Jahre war das Ziel klar: Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen sollen Unterstützung aus einer Hand erhalten. Der vorliegende Gesetzentwurf macht aus diesem Anspruch nun eine kommunale Erprobungsmöglichkeit. Damit droht erneut ein Flickenteppich, bei dem der Wohnort darüber entscheidet, welche Strukturen Familien vorfinden.

Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe muss vom Kind und seinem individuellen Bedarf ausgehen. Dafür braucht es eine verbindliche Perspektive, verlässliche Finanzierung und tragfähige Strukturen in allen Kommunen. Wer die Gesamtzuständigkeit auf unbestimmte Zeit verschiebt und zugleich individuelle Hilfen zugunsten infrastruktureller Angebote zurückfahren will, bevor diese Strukturen flächendeckend vorhanden sind, verlagert das Risiko auf Kinder und Familien. Inklusion braucht Verbindlichkeit statt einer Experimentierklausel.

Soziale Infrastruktur stärken, individuelle Ansprüche sichern

Grundsätzlich unterstützt die AWO das Ziel, präventive und niedrigschwellige Angebote auszubauen. Familienzentren, Erziehungsberatung, offene Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit oder Frühe Hilfen erreichen junge Menschen frühzeitig und können spätere, intensivere Hilfen vermeiden. Dafür braucht es eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung.

Gleichzeitig müssen individuelle Rechtsansprüche und bedarfsgerechte Hilfen gesichert bleiben. Maßstab sind die Rechte und konkreten Bedarfe junger Menschen – insbesondere von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, jungen Menschen beim Übergang aus der Jugendhilfe in ein selbstständiges Leben sowie unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten.

Die AWO Thüringen warnt davor, die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit kurzfristigen Einsparzielen zu verbinden. Die Kinder- und Jugendhilfe steht angesichts wachsender Belastungen, steigender Fallzahlen und erheblicher Personalengpässe bereits unter hohem Druck. Kurzfristige Einsparungen können langfristig höhere gesellschaftliche, gesundheitliche und finanzielle Folgekosten verursachen.

„Kinder- und Jugendhilfe ist kein beliebiger Kostenfaktor. Sie schützt junge Menschen, stärkt Familien und schafft Voraussetzungen für Bildung, Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben“, so Glybowskaja. „Wer heute an diesen Strukturen spart, riskiert morgen höhere soziale und gesellschaftliche Folgekosten. Wir brauchen deshalb eine Reform, die Verlässlichkeit schafft – für Kinder und Familien ebenso wie für Kommunen und Träger.“

Die AWO Thüringen fordert die Bundesregierung auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine verbindliche Perspektive für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe zu schaffen. Bund und Länder müssen zugleich die Kommunen bei ihren gesetzlichen Aufgaben auskömmlich unterstützen. Dazu gehört eine nachhaltige Finanzierungs- und Fachkräftestrategie, die gemeinsam mit Ländern, Kommunen und freien Trägern entwickelt wird.

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